Sofern vor Projektbeginn/Auftragsbestätigung/Auftragserteilung schriftlich nichts anderes vereinbart wurde gilt folgendes:
I.Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produktion, also Video- und Bildmaterial, Internetseite, Fotos, DVD, CD-ROM, etc. unverzüglich nach Lieferung- Einstellen bzw. Erscheinen auf der Website bzw. in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Lieferung- Einstellung bzw. Erscheinen der Werbung, Video, andere Medien, etc. schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
2. Bei fehlerhafter Produktion ist Renting Film nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzproduktion in dem Maße, in dem der Zweck der Produktion beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatproduktion oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder Renting Film trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.
3. Ein Fehler bei der Produktion, Videovorführung, etc., im vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs-/Einflussbereichs von Renting Film liegen, oder durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von Renting Film zu vertreten sind, hervorgerufen wird.
4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
II. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.
2. Der Auftraggeber stellt Renting Film von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können.
3. Können Produktionen aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Videoproduktion, etc. dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.
4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Auftraggeber von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an das Unternehmen zu zahlen.
III. Rücktrittsrecht
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Produktion aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion, das Video, die Fotos, etc. urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
IV. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 72 Stunden vor Produktion fallen keine Stornogebühren an.
2. Bei Stornierungen bis 25 Stunden vor Produktion fallen 50% des vereinbarten Tagessatzes an. Kosten für eventuell angemietetes Equipment müssen ggf. voll übernommen werden.
3. Bei Stornierungen bis 24 Stunden, bzw. am selbigen Produktionstag wird der gesamte vereinbarte Tagessatz fällig, sowie ggf. die Kosten für angemietetes Equipment.
V. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten netto-Preise des Unternehmens, zzgl. 19% MwSt.
2. Preisänderungen für die Durchführung von Produktionen für vereinbarte und bestätigte Aufträge werden wirksam, wenn sie von dem Unternehmen einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
3. Es gelten die schriftlich vereinbarten Honorare und Tagessätze welche mit dem Auftraggeber vor Produktionsbeginn vereinbart wurden.
Für TV Auftragsarbeiten beinhaltet ein Tagessatz 10 Arbeitsstunden inklusive 1 Stunde Pause, Überstunden werden mit 30% Aufschlag pro angefangene Stunde berechnet.
VI. Copyright
1. Das Bild- und Tonmaterial, die verwendeten Grafiken, Musiken, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine kommerzielle Vervielfältigung oder Verwendung Dritter ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors (Alex Jonas Renting) nicht gestattet. Alle Rechte behält sich Renting Film vor, sofern nicht vor Projektbeginn/ Vertragsabschluss ausdrücklich und in schriftlicher Form anderes vereinbart wurde, bzw. die Rechte seitens Renting Film abgetreten wurden.
2. Sofern nicht anders vereinbart, wird bei Unterschrift des Auftrages/Angebots folgendes vereinbart: unwiderruflich gehen sämtliche Rechte an den Film-/Foto-Aufnahmen für alle derzeit bekannten Nutzungsarten (insbesondere Digitalisierung, Veränderung, öffentlichen Aufführung und Übersetzung) auf den Auftraggeber über, die am Projekttag angefertigt wurden. Renting Film darf die produzierten Foto-/Film- Aufnahmen ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in jeder Form, (insbesondere elektronische Technologien, Bild-/Ton-/Datenträger) öffentlich zu eigenen Werbezwecken verwenden (z.B. als Referenz für die eigene Homepage, Marketing, Verkaufsförderung und für alle Produkte und Dienstleistungen).
VII. Zahlungen
1. Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von Renting Film angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Renting Film die weitere Ausführung eines Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder eine Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.
3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit Renting Film nicht einen höheren Schaden nachweist.
4. Renting Film ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
5. Sämtliches Material in Bild und Ton verbleibt mit allen uneingeschränkten Rechten Eigentum von Renting Film bis das Projekt vollständig gezahlt ist.